Gemeinden im Gebiet der Biotopkartierung von 2019-2021

 

Seit 2013 wird die zwischen 1996 bis 2011 erfolgte landesweite Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in M-V durch Geländeerhebungen aktualisiert. In den nächsten Jahren - zunächst bis 2021 - erfolgt die hierfür notwendige Biotopkartierung in Natura-2000 Gebieten (= Gebiete, die nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) und der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL)) geschützt sind. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V beauftragte Biotopkartierer bei Ihnen im Gelände unterwegs sein.

 

Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen.

 

Bitte unterstützen Sie die vom LUNG beauftragten Biotopkartierer. Diese werden sich ausweisen können und eine vom LUNG ausgefertigte Legitimation mit sich führen.

 

Das komplette Kartiergebiet und die Aufteilung der Kartierflächen in geplante Kartierzeiträume durch das beauftragte Büro finden Sie unten und werden im Mai online im Kartenportal Umwelt unter https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/ (Pfad: Naturschutz/Biotope/Kartierprojekte) eingestellt.

 

Das aktuell gültige Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope des Landes M-V kann ebenfalls online im Kartenportal Umwelt (Pfad: Naturschutz/Biotope/Biotope und Geotope/ gesetzlich geschützte Biotope) eingesehen werden.

Karten:

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